Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Anwendungsbereich. Erb. Art. 1 umschreibt den sachlichen Anwendungsbereich des gesamten Abkommens und begrenzt ihn damit gleichzeitig. Nach dieser Vorschrift soll die Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz hinsichtlich der Nachlässe von Erblassern ausgeschlossen sein, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz entweder in einem der Vertragsstaaten oder in beiden hatten. AbgeS. 3gangen ist man auch hier von dem in früheren Abkommen anzutreffenden Grundsatz, nach dem sich der Anwendungsbereich auf Staatsangehörige der betreffenden Vertretungsstaaten bezog.
Erb. Art. 1 hat zentrale Bedeutung für das gesamte Abkommen. Definitionen in den nachfolgenden Artikeln ergänzen und präzisieren ihn. Das gilt z.B. für den Begriff „Wohnsitz“, der in Erb. Art. 4 festgelegt wird (s. Erb. Art. 4 Rz. 1 ff.).