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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Allgemeiner Inhalt

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Erb. Art. 5 Abs. 1 enthält die grundlegende Bestimmung für die Zuteilung des Besteuerungsrechts bei unbeweglichem Vermögen. Erst der Zusammenhang mit Erb. Art. 10 ergibt aber, wie im Einzelfall die Doppelbesteuerung vermieden wird. Abs. 1 legt fest, dass grundsätzlich dem Belegenheitsstaat die Besteuerung des unbeweglichen Nachlassvermögens zukommt. Erb. Art. 5 Abs. 1 entspricht ESt Art. 22 Abs. 1 (vgl. ESt Art. 22 Rz. 1). Erb. Art. 5 Abs. 2 hat eine Teildefinition des „unbeweglichen Vermögens“ zum Inhalt, indem dort aufgezählt wird, was mindestens zu dieser Vermögensart zu rechnen ist. Im Übrigen wird auf die innerstaatliche Definition dieses Begriffes in dem Staat Bezug genommen, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Für die Schweiz legt Art. 655 ZGB fest, dass Grundstücke Gegenstand des Grundeigentums sind und was im Einzelnen dazu gehört. Erb. Art. 5 Abs. 2 stimmt wörtlich mit ESt Art. 6 Abs. 2 überein.

Erb. Art. 5 Abs. 3 stellt klar, dass die gesamte Vorschrift auch für unbewegliches Vermögen gilt, das einem Unternehmen gehört oder der Ausübung eines freien Berufs oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit ähnlicher Art dient...

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