Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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c) Anteiliger Zinsen- und Schuldenabzug
1006
Proportionaler Zinsen- bzw. Schuldenabzug. Da das schweizerische Recht außerhalb des betrieblichen Bereichs keine objektbezogene Ertragsumgrenzung kennt, stellt sich für ausländische Steuerpflichtige die Frage nach der Behandlung von Zinsaufwendungen und Schulden. Ungleich dem deutschen Recht wird ihre Zuordnung S. 118nicht nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Ertragserzielung der Vermögensinvestition bestimmt. Es gilt vielmehr der sogenannt proportionale Zinsen- bzw. Schuldenabzug. Danach werden Zinsen und Schulden nach dem Verhältnis der der schweizerischen Steuerhoheit unterliegenden Aktivwerte zum Gesamtaktivvermögen des Steuerpflichtigen aufgeteilt. Hat beispielsweise ein in der Bundesrepublik ansässiger Steuerpflichtiger gleichwertigen Grundbesitz in der Bundesrepublik und in der Schweiz, so darf auch dann, wenn der Erwerb des schweizerischen Grundstückes durch Schuldenaufnahme finanziert wurde, in der Schweiz nur in proportionaler Aufteilung die Hälfte der Schulden abgezogen werden.
1007-1009
Einstweilen frei.