Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5. Erweiterung des Art. 25 Abs. 3 Satz 2
Dementsprechend sind Schulden, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats gegenüber einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person hat, ...
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Art. 25 Abs. 3 Satz 2 deckt den Bereich der VSt und anderer vermögensbezogener Steuern ab und regelt die Abzugsfähigkeit von Schulden, für die die oben geschilderten Grundsätze in gleicher Weise gelten.
S. 35
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Der allgemeine Begriff „Schulden“ ist weit auszulegen und umfasst daher nicht nur Geldschulden, sondern sämtliche Verbindlichkeiten.
... bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens dieses Unternehmens unter den gleichen Bedingungen wie Schulden gegenüber einer im erstgenannten Staat ansässigen Person zum Abzug zuzulassen.
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Das Diskriminierungsverbot in Bezug auf Schulden folgt denselben Grundsätzen wie das auf Zinsen, Lizenzgebühren und sonstige Entgelte bezogene. Auf die obenstehenden Ausführungen wird daher verwiesen.