Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Gliederung des OECD-MA. Die OECD-Musterabkommen weisen folgende Abschnitte auf:
I. Geltungsbereich des Abkommens
II. Begriffsbestimmungen
III. Besteuerung des Einkommens
IV. Besteuerung des Vermögens
V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
VI. Besondere Bestimmungen
VII. Schlussbestimmungen
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Gliederung des DBA-Schweiz. Das DBA enthält die gleiche Gliederung, ohne im Gegensatz zum OECD-Musterabkommen die einzelnen Abschnitte durch Überschriften hervorzuheben. Der erste Vorschriftenkomplex behandelt den persönlichen und den sachlichen Geltungsbereich. Art. 1 regelt den persönlichen und Art. 2 den sachlichen Anwendungsbereich.
S. 8
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Anwendungsbereich. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts ist ein Vertrag im gesamten Hoheitsgebiet eines jeden Vertragstaats anzuwenden, wenn die Vertragstaaten keine nähere Bestimmung getroffen haben.
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Betroffene Personen. Eine derartige Regelung ist in Art. 1 getroffen worden. Er bestimmt ebenso wie die gleichlautende Vorschrift des - im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden - OECD-MA 1963, dass das DBA für Personen gilt, die in einem oder in beiden Vertragstaaten ansässig gilt.
Es ergeben sich gegenüber den OE...