Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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e) Steuersätze
770
5-40 % des steuerbaren Gewinns. Die Höhe der Sondersteuer auf Veräußerungsgewinne hängt in den meisten Kantonen von der Höhe der Gewinne sowie von der Besitzdauer ab. Der Steuersatz weist von Kanton zu Kanton erhebliche Unterschiede auf. Er variiert in den meisten Kantonen zwischen 5 % und 40 % des steuerbaren Gewinns. Hierbei wird der maximale Steuersatz bereits bei Gewinnen von Fr. 40.000 bis Fr. 50.000 erreicht. Dieser Steuersatz ist damit in der Regel höher als der vergleichbare Satz der ordentlichen Einkommenssteuer. Bei langer Besitzdauer erfolgt eine Ermäßigung des Steuersatzes. Diese Ermäßigung setzt bei einer Besitzdauer von mindestens fünf Jahren ein. Die maximale Ermäßigung, die zwischen 35 % und 70 % beträgt, wird, je nach kantonalem Recht, erst nach einer Besitzdauer von 20 oder 25 Jahren erreicht. Im Gegenzug erheben zahlreiche Kantone einen Zuschlag zum Normalsteuersatz auf kurzfristig erzielte Grundstückgewinne mit einer Besitzdauer von weniger als fünf Jahren.
771-774
Einstweilen frei.