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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Vergleich mit DBA 31/59

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Die Parallelvorschrift zu Erb. Art. 9 ist Art. 12 DBA 31/59, der ebenfalls den Schuldenabzug behandelt. Beide Regelungen sollen nach den Vorstellungen der Vertragsstaaten in der Praxis zu etwa gleichen Ergebnissen führen. Die Vorschriften des DBA 31/59 und des Erb. DBA weichen allerdings dem Wortlaut nach recht weit voneinander ab.

Art. 12 DBA 31/59 kombiniert die Methode des Individualabzugs (vgl. Abs. 1) mit der des Proportionalabzugs (vgl. Abs. 2) bei der Berücksichtigung von Schulden. Das bedeutet, dass gem. Abs. 1 zunächst die Erbschaftsschulden, die einen bestimmten Gegenstand belasten oder auf ihn sichergestellt sind, vom Wert dieses Gegenstands abgezogen werden. Im Übrigen sollen ungedeckte Reste der in Abs. 1 aufgeführten Schulden und andere Erbschaftsschulden nach Abs. 2 von beiden Staaten auf die zur Verfügung stehenden Aktiva angerechnet werden, und zwar entsprechend dem Verhältnis der den Staaten jeweils zur Besteuerung zugewiesenen Aktiva. Die Regelungen über den Schuldenabzug haben sich durch die Regelung in Erb. Art. 9 wesentlich verkompliziert. Das Prinzip des Individualabzugs steht dabei im Vordergrund, der Proportion...

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