Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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Gesetzesmaterialien
Denkschrift der deutschen Bundesregierung
Zu Artikel 2
Dieser Artikel führt die Steuern auf, die unter das Abkommen fallen.
Botschaft des Bundesrates der Schweiz an die Bundesversammlung
Artikel 2: Unter das Abkommen fallende Steuern
Das Abkommen gilt auch für alle außerordentlichen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Dies musste für das Abkommen von 1931 im Zusatzprotokoll vom besonders vereinbart werden (AS 1957, 701). Absatz 5 stellt klar, dass die deutsche Gewerbesteuer gedeckt ist. Absatz 3, dass Quellensteuern von Lotteriegewinnen wie bisher ausgeschlossen sind.