Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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I. Einkommenssteuer
1. Besteuerungszeitpunkt und Umfang des steuerbaren Einkommens
1 Geldwerte Vorteile aus der Einräumung von unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind erst im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.
2 Der gesamte geldwerte Vorteil nach Abzug allfälliger Gestehungskosten unterliegt als Erwerbseinkommen der Einkommenssteuer.
2. Import von unechten Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis
Für den Import von unechten Mitarbeiterbeteiligungen gelten die Bestimmungen zum Import von Anwartschaften auf den Erwerb von Mitarbeiteraktien (B. I. 7.2) analog.