Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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7. Grenze der Zuteilungsregel
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Wie sich aus dem Text des Erb. Art. 6 Abs. 1 entnehmen lässt, betrifft die Zuteilungsregel nicht das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte, die sich im Wohnsitzstaat des Erblassers befindet. Die Zuteilungsregel kommt nur hinsichtlich des Betriebsvermögens zum Zuge, das sich im Betriebsstättenstaat befindet, der nicht gleichzeitig Wohnsitzstaat des Erblassers ist. Im Übrigen gilt Erb. Art. 8 Abs. 1. Dies wirkt sich aus, wenn Betriebsstätten des vererbten Unternehmens in beiden Vertragsstaaten vorhanden sind.
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Einstweilen frei.