Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
bb) Sondervergütungen
700
Zinsen und Honorare. Jeder Gesellschafter einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft darf neben seinem Anteil am Gewinn Zinsen auf sein Kapital erhalten. Kollektivgesellschafter und Komplementäre können auch ein Honorar für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft verlangen, wenn dieses ausdrücklich vereinbart ist.
701
Behandlung als Aufwand. Der Anspruch des Kommanditärs auf Zinsen auf sein Kapital ist insoweit eingeschränkt, als durch die Zahlungen die Kommanditsumme nicht gemindert werden darf. Sowohl der Zins auf den Kapitalanteil als auch das Honorar sind bei der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft als Schulden auszuweisen. Sie sind daher in der Erfolgsrechnung als Aufwand zu erfassen.
702
Andere Vergütungen. Neben diesen Vergütungen kann ein Gesellschafter aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft andere Vergütungen beziehen. Denkbar sind hiernach z.B. Zinsen aus einem Darlehensvertrag, Lizenzgebühren aus einem Lizenzvertrag sowie Vergütungen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern an die Personengesellschaft. Da bei Auseinanderfallen vom Sitz der Personengesellschaft und dem Wohnsitz des Gesellschaft...