Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

V. Begriff der „Besteuerung“ (Abs. 5)

In diesem Artikel bedeutet der Ausdruck „Besteuerung“ Steuern jeder Art und Bezeichnung.

87

Begriff. Gemeint sind nur Steuern, die von einem der beiden Vertragsstaaten oder seinen Gebietskörperschaften erhoben werden (Art. 3 Abs. 1 Buchst. g, vgl. auch Art. 2 Rz. 41 ff.). Abweichend von Art. 2 gilt der Schutz des Art. 25 für alle SteuS. 41ern, also beispielsweise auch für die Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und die Verbrauchsteuern. Das Abkommen definiert den Begriff der Steuer nicht, so dass das nationale Recht maßgebend ist (Art. 3 Abs. 2). Für die Bundesrepublik Deutschland gilt die Begriffsbestimmung in § 3 AO.S. 42

Daten werden geladen...