Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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e) Sonstige, nicht der Verrechnungssteuer unterliegende Einkünfte
835
Negativkatalog. Unter die Verrechnungssteuer fallen nicht
Erträge aus unbeweglichem Vermögen, wie Miet- und Pachtzinsen,
Lizenzzahlungen für Urheber-, Erfinder- und Markenrechte,
Zinsen für Einzeldarlehen - auch wenn diese grundpfandrechtlich gesichert sind,
Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Vermögensobjekten.
836-839
Einstweilen frei.