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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6.3 Österreich

Österreich ist Unterzeichnerstaat des EuRhÜbk, des 1. ZP-EuRhÜbk, des SDÜ, des EU-RhÜbk und des ZP-EU-RhÜbk. Bei der Anwendung der Übereinkommen ist der Vertrag zwischen Deutschland und Österreich über die Ergänzung des EuRhÜbk vom zu beachten.

Daneben ist der Vertrag zwischen Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom weiterhin anwendbar. Dieser Vertrag ermöglicht neben der Auskunftsamtshilfe auch Amtshilfe bei der Zustellung und der Vollstreckung. Die zu leistende Amtshilfe im verwaltungsbehördlichen Steuerstrafverfahren umfasst nicht Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen und den Vollzug von Freiheitsstrafen (Art. 14 des Vertrags). Nach Art. 4 Abs. 1 des Vertrags werden Ersuchen an das örtlich zuständige Finanzamt des ersuchten Staates gerichtet; ihre Übermittlung und Entgegennahme erfolgt in Deutschland durch die Oberfinanzdirektionen, deren Nachfolgebehörden oder durch die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde. Deutsche Ersuchen sind nach Einholung der Bewilligung (vgl. Tz. 2.3) an die Steuer- und ZollkoordiS. 1059nation des Bundesministeriums für Finanzen, Fachbereich Internationales Ste...

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