Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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8. Wie gelangt man in den Genuss der Anrechnung ausländischer Quellensteuern?
Der Antrag ist gemäss den Vorgaben der Steuerbehörde des Kantons, in dem die antragstellende Person am Ende der Steuerperiode, in der die Erträge fällig wurden, ansässig war, einzureichen. Die Erträge, die einer ermässigten Besteuerung unterliegen, sind dabei besonders zu bezeichnen. Für jedes Jahr ist ein separater Antrag zu stellen.
a. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern wird nur auf Antrag gewährt.
für Dividenden und Zinsen: mit dem Ergänzungsblatt Anrechnung ausländischer Quellensteuern zum Wertschriftenverzeichnis: Formular DA-1 für natürliche Personen; Formular DA-2 für Aktiengesellschaften, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, schweizerische Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften sowie Vereine und Stiftungen;
für Lizenzgebühren: mit dem Formular DA-3 für alle Antragsteller.
S. 147Anträge auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern können frühestens nach Ablauf der Steuerperiode, in der die ausländischen Erträge fällig geworden sind, gestellt werden. Der Anspruch auf Anrechnung ausländischer Quellensteuer erlischt, wenn der Antrag nicht ...