Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.6 USA
Zwischen Deutschland und den USA ist am ein Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet worden. Die Verhandlungen hierzu waren bereits im Frühjahr 2003 - und damit vor Unterzeichnung des Abkommens vom zwischen der Europäischen Union und den USA über Rechtshilfe - abgeschlossen. Um Verpflichtungen aus dem EU-USA-Abkommen Rechnung zu tragen, hat Deutschland mit den USA am einen Zusatzvertrag zu dem noch nicht in Kraft getretenen Rechtshilfevertrag vom unterzeichnet. Damit stehen künftig jeweils zwei völkerrechtliche Instrumente (EU-USA-Abkommen und der bilaterale Vertrag mit Änderung durch den Zusatzvertrag) zur Verfügung. Da der Regelungsinhalt des EU-USA-Abkommens in das bilaterale Vertragsverhältnis übernommen wurde, dürften in der Praxis keine Anwendungsprobleme auftreten. Sämtliche Verträge sind noch nicht in Kraft getreten.