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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

a) Grundsätzliches

1048.1

Kantonale Unterschiede. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer zeigt in der Schweiz eine nicht leicht überschaubare Vielfalt. Das liegt vor allem daran, dass sie nur von den Kantonen erhoben wird und daher jeder Kanton eigene Gesetze verabschiedet hat. Nur die Kantone Schwyz und Obwalden haben kein derartiges Gesetz, weil sie als einzige Kantone keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben. Zur Vielfalt der Erbschaftssteuer trägt auch bei, dass sie teils als Nachlass-, teils als Erbanfallsteuer ausgestaltet ist. Eine einheitliche Struktur ist insoweit nicht vorhanden. In den meisten Kantonen werden die Erben besteuert (Erbanfallsteuer; berechnet nach dem Erbteil jedes Erben). Die meisten der Kantone erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen. Im Kanton Luzern wird ebenfalls keine Erbschaftssteuer von direkten Nachkommen erhoben. Die Gemeinde kann jedoch eine solche festsetzen. Als weitere Besonderheit kennt Luzern keine Schenkungssteuern. Zu beachten ist, dass Schenkungen, die 5 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht werden, der Erbschaftssteuer unterliegen. Die Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschafts- und...

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