Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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a) Bundesebene
346
Art. 14 DBG. Die Regelung, wonach anstelle der normalen Besteuerung eine Besteuerung nach dem Aufwand - sog. Pauschalbesteuerung - erfolgen kann, ist in Art. 14 DBG aufgenommen. Ergänzend gilt die zu dieser Besteuerung ergangene Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer vom . Mit Kreisschreiben Nr. 44 vom veröffentlichte die ESTV zudem erläuternde Präzisierungen zur Besteuerung nach dem Aufwand.
347
Beschränkt auf Ausländer. Nach Art. 14 Abs. 1 und 2 DBG haben natürliche Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben und entweder erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen, das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode anstelle der regulären Einkommenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausübt.
348
Unbeschränkte Steuerpflicht als Voraussetzung. Die Besteuerung nach dem Aufwand gilt, solange ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Scheinwohnsitze und Kurzaufenthalte sind von ihr ausgeschlossen; auch besteht keine Möglichkeit, sich ihr freiwillig, d.h. ohne dass eine unbeschrä...