Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Quellensteuer in der Schweiz
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VStG-CH. In der Schweiz werden nach dem Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG-CH) u.a. Dividenden und gewisse Zinsen dem Quellensteuerabzug unterworfen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Dividenden und Gratisaktien einer Schweizer Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b VStG-CH), Gewinnausschüttungen anlässlich der Liquidation eines Schweizer Unternehmens (sog. Liquidationsüberschüsse), geldwerte Leistungen einer Schweizer Gesellschaft an ihre Aktionäre, welche keine Kapitalrückzahlung darstellen (insbesondere vGA), Zinsen aus Obligationen, Serienschuldbriefen und Schuldbuchguthaben eines Schweizer Schuldners (Art. 4 Abs. 1 Buchst. a VStG-CH) sowie Zinsen auf Guthaben bei einer Schweizer Bank, Sparkasse und anderen Instituten, die sich zur Anlage von Geld gegen Verzinsung anbieten (Art. 4 Abs. 1 Buchst. d VStG-CH, Freibetrag seit 2010 i.H.v. 200 CHF, zuvor 50 CHF pro Kalenderjahr gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c VStG-CH). Steuerpflichtig sind auch Erträge aus Anteilen an offenen und geschlossenen Fonds und Investmentgesellschaften, die von Inländern oder in Verbindung mit Inländern ausgegeben werden (Art. 4 Abs. 1 Buchst. c VStG-CH). Zinsen auf sonstige Guthaben, deren Schuldner keine Banken sind, unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Steuerpflichtig und damit ...