Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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g) Tarif
236
Steuerbares Einkommen als Grundlage für den Tarif. Der sich aus dem steuerbaren Einkommen ergebende Betrag bildet die Grundlage für die Besteuerung nach dem in Art. 36 DBG angeführten Tarif.
Hiernach setzt die Besteuerung derzeit bei Fr. 14.500 Einkommen ein und endet für jede Fr. 100, die Fr. 755.200 Einkommen übersteigen, bei Fr. 11,50.
236.1
Spezialtarif für Ehegatten. Ehegatten, die rechtlich und tatsächlich in ungetrennter Ehe leben, sowie für Verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, besteht ein besonderer Tarif. Danach setzt die Besteuerung bei Fr. 28.300 Einkommen ein und endet für jede Fr. 100, die Fr. 895.900 Einkommen übersteigen, bei Fr. 11,50.
237-239
Einstweilen frei.