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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5. Vermögenswerte fester Einrichtungen

..., oder das zu einer festen Einrichtung gehört ...

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Feste Einrichtung. Was die Betriebsstätte für den Unternehmer ist, ist die feste Geschäftseinrichtung für den Freiberufler oder sonstig selbständig Tätigen (vgl. Art. 14 Rz. 76). Weder das DBA-Schweiz noch das OECD-MA oder der OECD-MK definieren den Begriff der festen Einrichtung. Der OECD-MK 1963/1977 nannte lediglich Beispiele, in denen eine feste Einrichtung gegeben ist (Art. 14 Nr. 3 OECD-MA 1963; Art. 14 Abs. 4 Satz 3 OECD-MK 1977). Entsprechend zur Betriebsstätte wird unter einer festen Einrichtung allgemein die Gesamtheit der Sachen verstanden, die der freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient. Aufgrund der geforderten Festigkeit wird eine hinreichende Beziehung der Gesamtheit der Sachen zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche verlangt. Die Besonderheiten der freiberuflichen und sonstigen selbständigen Tätigkeiten werden regelmäßig feste Einrichtungen in Form fester Räume verlangen (vgl. Art. 14 Rz. 76). Wegen weiterer Einzelheiten zum Ausdruck der festen Einrichtung vgl. Art. 14 Rz. 76 ff.

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Gehören der Vermögenswerte zu d...

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