Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Vermögenswerte fester Einrichtungen
..., oder das zu einer festen Einrichtung gehört ...
133
Feste Einrichtung. Was die Betriebsstätte für den Unternehmer ist, ist die feste Geschäftseinrichtung für den Freiberufler oder sonstig selbständig Tätigen (vgl. Art. 14 Rz. 76). Weder das DBA-Schweiz noch das OECD-MA oder der OECD-MK definieren den Begriff der festen Einrichtung. Der OECD-MK 1963/1977 nannte lediglich Beispiele, in denen eine feste Einrichtung gegeben ist (Art. 14 Nr. 3 OECD-MA 1963; Art. 14 Abs. 4 Satz 3 OECD-MK 1977). Entsprechend zur Betriebsstätte wird unter einer festen Einrichtung allgemein die Gesamtheit der Sachen verstanden, die der freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient. Aufgrund der geforderten Festigkeit wird eine hinreichende Beziehung der Gesamtheit der Sachen zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche verlangt. Die Besonderheiten der freiberuflichen und sonstigen selbständigen Tätigkeiten werden regelmäßig feste Einrichtungen in Form fester Räume verlangen (vgl. Art. 14 Rz. 76). Wegen weiterer Einzelheiten zum Ausdruck der festen Einrichtung vgl. Art. 14 Rz. 76 ff.
134
Gehören der Vermögenswerte zu d...