Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Art und Weise der Aufteilung
11
Die Aufteilung des Besteuerungsrechts gleicht der Anordnung in Erb. Art. 5, 6. Insofern kann auf die Kommentierung dort verwiesen werden (vgl. Erb. Art. 5 Rz. 5 und Erb. Art. 6 Rz. 14). Anders als in ESt Art. 8 Abs. 1, ESt Art. 22 Abs. 3 wird hier keinem der Vertragsstaaten ein ausschließliches Besteuerungsrecht zugeteilt.