Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.8 Quellensteuerberechnung bei Leistungen vor Antritt des Arbeitsverhältnisses
Entschädigungen, welche dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden (bspw. Sign-on-Bonus), fallen nach schweizerischem Recht unter die Bestimmung von Artikel 17 DBG.
Für in der Schweiz ansässige quellensteuerpflichtige Personen ist daher die Quellensteuer auf der gesamten Leistung nach den persönlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Ausrichtung der Leistung zu berechnen.
Erhält eine im Ausland ansässige Person eine derartige Leistung, ist darauf die Quellensteuer zu erheben. Die Leistung knüpft an ein in der Schweiz steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis an, weshalb die Grundsätze von Artikel 15 OECD-MA zu beachten sind. Auch in diesem Fall sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ausrichtung der Leistung für den Quellensteuerabzug massgebend.
Es steht der quellensteuerpflichtigen Person, welche nicht der obligatorischen nachträglichen Veranlagung untersteht (vgl. Art. 89 DBG), offen, bis am 31. März des auf die Leistung folgenden Steuerjahres eine Neuberechnung der Quellensteuer oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen (vgl. Ziffer 11 unten).