Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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VII. Anwendung des DBA auf die Gewerbesteuer (Abs. 5)
Die Bestimmungen des Abkommens über die Besteuerung der Unternehmensgewinne gelten entsprechend für die nicht nach dem Gewinn oder dem Vermögen erhobene Gewerbesteuer.
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GewSt. Für sie gelten grundsätzlich mangels besonderer Kollisionsnormen die allgemeinen Regeln (vgl. Anm. 92-93). Diese finden nicht ohne weiteres Anwendung, soweit bis einschließlich Erhebungszeitraum 1979 die GewSt. nach der Lohnsumme erhoben werden konnte. Insoweit verdeutlicht Art. 2 Abs. 5 den sachlichen Geltungsbereich des Abkommens.S. 28