Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.2. Behandlung des Antrags
6.2.1. Nichteintreten auf den Antrag
Sind die obgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, tritt das SIF auf den Antrag auf ein Verständigungsverfahren nicht ein. Das Nichteintreten wird der steuerpflichtigen Person mitgeteilt und der vom Antrag betroffenen zuständigen Behörde im Ausland notifiziert.
6.2.2. Innerstaatliche Übereinkunft
Erachtet das SIF die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens als erfüllt und ist der Meinung, die Doppelbesteuerung könne von der Schweiz unilateral beseitigt werden, nimmt es zu diesem Zweck Verbindung mit der Steuerbehörde des betroffenen Kantons bzw. der ESTV auf. Die Steuerbehörde und das SIF können gemeinsam eine unilaterale Lösung vereinbaren (innerstaatliche Übereinkunft, Art. 16 StADG), wenn dadurch die Doppelbesteuerung beseitigt werden kann. Eine solche innerstaatliche Übereinkunft ist jedoch nur in eindeutigen Fällen denkbar. Speziell im Bereich der Verrechnungspreise besteht aufgrund der sich stellenden Fragen und der dafür notwendigen Abwägungen nur in Ausnahmefällen genügend Klarheit für eine solche Lösung. Zudem muss ...