Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Verhältnis zu speziellen Regelungen
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Verhältnis zur vGA. Die abkommensrechtliche Sperrwirkung des Art. 9 gegenüber innerstaatlichen Einkünftekorrekturen, die sich an anderen Maßstäben als der materiellen Angemessenheit ausrichten, kommt insbesondere für beherrschende Gesellschafter und diesen Nahestehende Bedeutung zu, wenn eine vGA wegen rein formaler Beanstandungen angenommen wird (Rz. 16). Nach ständiger Rspr. des BFH ist das Fehlen einer klaren, im Voraus abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung im Verhältnis zu beherrschenden Gesellschaftern oder diesen Nahestehenden ein Indiz für die Veranlassung der Leistungsbeziehung im Gesellschaftsverhältnis. Die zusätzliche Berücksichtigung solcher formalen Anforderungen beruht darauf, dass bei einem beherrschenden Gesellschafter strengere Anforderungen zu stellen sind, weil er eher „Möglichkeiten zur Gewinnmanipulation“ im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit seiner Kapitalgesellschaft hat. Besteht keine klare, von vornherein abgeschlossene, zivilrechtlich wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung, wird die gesamte Vereinbarung als nicht schuldrechtlich, sondern ...