Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Nationales Steuerrecht in Deutschland
6
Nationales Steuerrecht in Deutschland. Bis zur Änderung durch das JStG 2009 sah § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG vor, dass Unterhaltszahlungen von Angehörigen dem Empfänger nur dann nicht zuzurechnen waren, wenn der Geber unbeschränkt steuerpflichtig war. Allerdings bestimmte R 116 EStR (später R 22.2 EStR), dass ausländische Studenten, Schüler oder Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen mit den von ihren im Ausland ansässigen Angehörigen gezahlten Unterhalts- oder Schulgeldern aus Billigkeitsgründen nicht zur Einkommensteuer heranzuziehen waren. Durch das JStG 2009 wurde die bis dahin in § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG enthaltene Voraussetzung für die Steuerfreiheit beim Empfänger, dass der Geber der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen musste, gestrichen. Folglich wurde auch die Billigkeitsregelung in R 22.2 EStR 2008 aufgehoben. Unterhaltsbezüge von Körperschaften (z.B. Stiftungen) sind den Beziehern dagegen zuzurechnen, sofern sie nicht in Erfüllung gemeinnütziger Zwecke gewährt werden (§ 22 Nr. 1 Satz 2 Halbs. 2 EStG). Nach § 3 Nr. 44 EStG sind Stipendien aus ausländischen Quellen in der Bundesrepublik steuerfrei, wenn sie aus einer überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Einrichtung stammen, der die Bundesrep...