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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

III. Verhältnis zu anderen abkommensrechtlichen Regelungen

6

Verhältnis zu Art. 6. Zinsen aus der Anlage von Kapitalvermögen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des Art. 6, selbst wenn sie oder die zugrunde liegende Forderung mit unbeweglichem Grundvermögen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Auch auf grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen beruhende Zinsen fallen allein unter den Zinsbegriff des Art. 11 Abs. 2, nicht unter Art. 6. Dies ergibt sich für grundpfandrechtlich gesicherte „Einnahmen aus öffentlichen Anleihen, aus Schuldverschreibungen einschließlich Wandelanleihen“ eindeutig aus dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 2 (dazu Rz. 41). Hieraus ließe sich im Umkehrschluss schließen, dass in allen anderen Fällen einer grundpfandrechtlichen Sicherung keine Zinsen i.S.v. Art. 11 Abs. 2 vorlägen. Hiergegen spricht aber, dass es für die Qualifikation als Zinsen zunächst unerheblich ist, ob und in welcher Art diese besichert sind. Eine Zuweisung grundpfandrechtlicher Zinsen zu den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen setzt aber voraus, dass die Zinsen aus der unmittelbaren „Nutzung unbeweglichen Vermögens“ herrühren (vgl. Art. 6 Abs. 3). Eine solche Ver...

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