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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2.4 Inanspruchnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe

Die Finanzbehörden entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, inwieweit die Inanspruchnahme internationaler Amtshilfe im Einzelfall zweckmäßig ist (Tz. 2.1.2 des , BStBl. I 1999, 228, 974; § 3 Abs. 2 EG-AmtshilfeG; Art. 26 OECD-MA). Vor Inanspruchnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe sollen die nationalen Ermittlungsmöglichkeiten einschließlich der Mitwirkungspflichten der Beteiligten (Tz. 3) ausgeschöpft werden. Ungeachtet dessen ist es zulässig und kann es im Einzelfall sinnvoll sein, ein Auskunftsersuchen schon dann zu stellen, S. 948wenn sich abzeichnet, dass der Beteiligte nicht dazu bereit oder in der Lage ist, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder Nachweise und Aufzeichnungen vorzulegen.

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