Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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bb) Struktur
985
Aufbau analog DBG. Aufgenommen sind die Regelungen für die „Quellensteuern für natürliche und juristische Personen“ in den Vierten Titel des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden.
986
Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton. In Anpassung an den Kanton als Bezugspunkt für die Quellensteuer und die Wohnsitzbesteuerung ist das erste Kapitel des Vierten Titels mit „Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton“ überschrieben. Abgedeckt sind damit, wie bei der direkten Bundessteuer, die Fälle von unbeschränkt steuerpflichtigen Ausländern ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung.
987
Steuerabzug und Vorbehalt einer Veranlagung analog DBG. Die Ausgestaltung des Steuerabzugs und der Vorbehalt einer Veranlagung sind gleichfalls den Regelungen bei der direkten Bundessteuer nachgebildet.
988
Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Im zweiten Kapitel des Vierten Teils des Gesetzes wird der Quellensteuerabzug von Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz geregelt. Damit sind, wie bei der direkten B...