Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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IV. Verhältnis zum Zinsbesteuerungsabkommen, § 50g Abs. 6 EStG und AIA-Abkommen
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ZBA, AIA. Das zwischen der EU und der Schweiz im Rahmen der sog. Bilateralen II geschlossene und ab dem geltende Zinsbesteuerungsabkommen (ZBA) verpflichtet gem. Art. 15 Abs. 2 ZBA die Vertragsstaaten dazu, Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften oder ihren Betriebsstätten im Quellenstaat nicht zu besteuern. Art. 15 Abs. 2 ZBA wurde durch § 50g Abs. 6 EStG in nationales Recht transformiert. Gegenüber Art. 11 ist sein Anwendungsbereich gering, sieht doch bereits Art. 11 Abs. 1 einen vollständigen Ausschluss des Besteuerungsrechts des Quellenstaates vor. Insbesondere werden von Art. 15 Abs. 2 ZBA nicht - wie auch nicht von Art. 11 - gewinnabhängige Zinszahlungen erfasst. Vorteilhafter ist § 50g Abs. 6 EStG aber insoweit, als der Steuerpflichtige nur in seinem Regelungsbereich von der Verzinsung des Steuererstattungsbetrags gem. § 50c Abs. 4 EStG profitiert, nicht aber bei einer Berufung auf S. 13Art. 11 i.V.m. § 50c Abs. 3 EStG. Die Schweiz und die EU haben am ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA-Abkommen) in Steuersachen unterzeichnet, welches am in Kraft getreten ist und das ZBA formal...