Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Verhältnis zum Zinsbesteuerungsabkommen
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Verhältnis zum IAA (ZBA). Das zwischen der EU und der Schweiz im Rahmen der sog. Bilateralen II geschlossene und ab dem geltende Zinsbesteuerungsabkommen (ZBA), neugefasst nun in Art. 9 Informationsaustauschabkommen (kurz: IAA), sieht - im Kern ebenso wie Art. 10 Abs. 3 - für zwischengesellschaftliche Dividenden im Verhältnis der EU zur Schweiz ein Quellenbesteuerungsverbot vor, wenn die Muttergesellschaft mindestens zwei Jahre lang eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % am Gesellschaftskapital der Tochtergesellschaft hält. Angesichts der gegenüber Art. 10 Abs. 3 engeren Anwendungsvoraussetzungen hat Deutschland davon abgesehen, Art. 15 Abs. 1 ZBA bzw. Art. 9 IAA in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dem Steuerpflichtigen bleibt aber die Möglichkeit, sich auf Art. 15 Abs. 1 ZBA bzw. Art. 9 IAA unmittelbar zu berufen, wenn diese Regelung - was derzeit nicht ersichtlich ist - im Einzelfall günstiger sein sollte.