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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Vergleich mit OECD-MA

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Altfassungen des OECD-MA. Das OECD-MA enthielt über Jahrzehnte hinweg keine Regelung zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch, weil ein Konsens der OECD-Staaten darüber, was missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens ist, nicht erreichbar war. Durch die Revision des OECD-MA im Jahre 2003 wurde der OECD-MK zu Art. 1 OECD-MA um Ausführungen zum Abkommensmissbrauch ergänzt, die auch Formulierungsvorschläge einschließen (vgl. Art. 1 Rz. 7 ff. OECD-MK 2003; Art. 1 Rz. 54 ff. OECD-MK 2017). Der Text des OECD-MA 2003 blieb jedoch unverändert.

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BEPS-Aktionsplan und OECD-MA 2017. Die zur Umsetzung des BEPS-Aktionsplans unternommene Änderung des OECD-MA im Jahr 2017 brachte einerseits weitere Ergänzungen zu den Ausführungen in Art. 1 OECD-MK. Zugleich wurde andererseits mit Art. 29 OECD-MA erstmals eine Vorschrift zur Beschränkung des Anspruchs auf Abkommensvergünstigung in das OECD-MA eingefügt, nämlich mit Art. 29 Abs. 1 bis 8 OECD-MA die LOB-Klausel als besondere Missbrauchsbekämpfungsvorschrift und mit Art. 29 Abs. 9 OECD-MA der Principle Purpose Test als allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift (vgl. oben Rz. 4). Art. 23 Abs. 3 entspricht ...

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