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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

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Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung haben die Steuerpflichtigen den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der Aufwandpositionen zu erbringen, da diese Positionen die Steuerlast aufheben oder mindern. Ist eine Buchhaltung allerdings formell richtig, so wird nach der Rechtsprechung vermutet, dass sie auch inhaltlich richtig sei. Bestehen Zweifel an der formellen Richtigkeit der Geschäftsbücher, so entfällt die natürliche Vermutung der materiellen Richtigkeit. Auch bei formell richtiger Buchhaltung können Zweifel der Steuerbehörde genügen, so dass diese Vermutung nicht greift. Fliessen Zahlungen ins Ausland, so trifft die steuerpflichtige Unternehmung nach der Rechtsprechung zudem eine erhöhte Mitwirkungspflicht.

Deshalb sind bei Zahlungen ins Ausland an den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit entsprechend höhere Anforderungen zu stellen. Dazu gehört insbesondere die Nennung der wahren Begünstigten der Zahlungen oder Leistungen. Aufwendungen zu Gunsten von Gesellschaften in Steueroasen und Zahlungen auf Bankkonti und dergleichen ohne Offenlegung der wahren Leistungsempfänger können nicht als geschäftsmässig begründet...

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