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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Bestimmter Vermögensgegenstand

„..., die mit einem bestimmten Vermögensgegenstand ...“

a) Begriff des Vermögensgegenstands

14

Der Bezug der Schuld zu einzelnen Vermögensgegenständen des Nachlasses ist charakteristisch für den Individualabzug. Bei ihm besteht eine objektmäßige Zuordnung im Gegensatz zu einer proportionalen Zuordnung, die sich nach den im S. 14Nachlass vorhandenen Aktiva richtet. Entscheidend für die Zuordnung der Schuld ist damit ihr Grund, ihre wirtschaftliche Verwendung.

„Vermögensgegenstand“ ist nicht näher im Abkommen definiert. Da es um den Abzug der Schuld von einem bestimmten Teil des Nachlasses geht, muss es sich um einen Wert handeln, der einem der in Erb. Art. 5 bis 7 aufgeführten Nachlassvermögensteile zugeordnet werden kann. Vermögensgegenstand kann eine bewegliche oder unbewegliche Sache oder ein Recht sein, die bzw. das Teil des Betriebsvermögens, unbeweglichen Vermögens etc. ist. Rohls charakterisiert Vermögensgegenstand als Aktivwert des Nachlassvermögens. Unerheblich ist, ob im Nachlassvermögen noch ein Gegenwert für die Schuld vorhanden ist.

b) Bezug zu einem Teil des Nachlassvermögens

15

E...

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