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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Zahlungsverjährung

1080

Ordentliche und absolute Verjährung. Die Zahlungsverjährung (Bezugsverjährung) ist auf fünf Jahre seit Eintritt der Rechtskraft der Veranlagung festgesetzt. Es gilt allerdings eine absolute Verjährung von 10 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuern rechtskräftig festgesetzt worden sind.

1081-1084

Einstweilen frei.

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