Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4. Nießbrauch
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Problemfall Nießbrauch - bzw. Nutznießung in der schweizerischen Terminologie - an unbeweglichem Vermögen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Zurechnungsprobleme bei unbeweglichem Vermögen, an dem ein Nießbrauch bestellt ist, hinzuweisen. Die Problematik beruht darauf, dass nach schweizerischem Steuerrecht der gesamte Grundstückswert dem Nutznießer zugerechnet wird, während das deutsche Recht eine Aufteilung vornimmt.
Schweizer Hinweis Anfang
Dieselbe Problematik kann auch den Fall eines Wohnrechts betreffen. Kantone besteuern häufig den Wert des wohnrechtsbelasteten Grundstücks bei der berechtigten Person, wobei z.T. auch nach Entgeltlichkeit der Einräumung unterschieden wird.
Schweizer Hinweis Ende
Beim Nießbraucher wird der Kapitalwert des Nießbrauchs, beim Eigentümer der Wert des Grundstücks abzüglich dieses Kapitalwerts besteuert. Der deutsche Fiskus unterwirft somit das, was in der schweizerischen Terminologie „nuda proprietas“ genannt wird, nur beim Eigentümer der Vermögensteuer.
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Schwierigkeit einer Verständigung. Anders als beim Nießbrauch an beweglichem Vermögen, wofür man im Grundsatz bereits 1974 eine Verständigungsmöglichkeit fand, tat...