Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Vergleich mit der deutschen Verhandlungsgrundlage
2.1
Überblick. Durch das BMF wurde eine Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen veröffentlicht. Art. 23 der Verhandlungsgrundlage enthält zwei inhaltliche Ergänzungen zum bisherigen Art. 25 DBA-Schweiz, indem in Abs. 1 auf die Ansässigkeit eingegangen wird und der neu eingefügte Abs. 2 eine Regelung bezüglich Staatenloser trifft.
2.2
Änderungen in Abs. 1. In der Verhandlungsgrundlage wird das Verbot der steuerlichen Schlechterstellung aufgrund der Staatsangehörigkeit bei sonst gleichen Verhältnissen (s. dazu Rz. 16 ff.) neu durch die zusätzliche Nennung der Ansässigkeit ergänzt. Dadurch wird ausdrücklich klar gestellt, dass die Ansässigkeit in einem Vertragsstaat als ein Kriterium zur Beantwortung der Frage dient, ob von „gleichen Verhältnissen“ auszugehen ist. Da im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz bisher für die Besteuerung grundsätzlich auf den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wurde (vgl. Rz. 16 ff., 20 f.), hat die Aufnahme des Begriffs der Ansässigkeit eine klarstellende Funktion, die zu begrüßen ist.
Zusätzlicher Satz...