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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Unternehmen

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Keine Definition im Abkommen. Art. 7 regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf „Gewinne eines Unternehmens“. Weder Art. 7 noch Art. 3 definieren jedoch den Begriff des „Unternehmens“. Allein regelt Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, dass sich der Ausdruck „Unternehmen eines Vertragstaates“ bzw. „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“ als Unternehmen verstanden werden soll, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird.

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Auslegung nach dem Recht des Anwenderstaats. Aus diesem Befund heraus wird - auf Grundlage des Art. 3 Abs. 2 - sowohl im Schrifttum als auch von der deutschen Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass der Begriff des Unternehmens nach innerstaatlichem Recht auszulegen sei. Nach dieser Vorschrift ist jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck unter Rückgriff auf seine Bedeutung im innerstaatlichen Recht auszulegen. Auch in der Schweiz wird dieser Handhabe gefolgt. Dem Rückgriff auf die entsprechende Begriffswelt des nationalen Steuerrechts (Art. 3 Abs. 2) werden allerdings durch die abkommensspezifische Subsidiaritätsregel des Art. 7 Abs. 8 sowie ganz allgemein durch die den Verteilungsnormen als Konzept...

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