Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Bewegliches Vermögen
785
Bewegliches Geschäftsvermögen. Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Geschäftsvermögens unterliegen der Einkommen- bzw. Gewinnsteuer. Die Wertermittlung bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten, weil der Buchwert als Bezugsgröße für die Gewinnermittlung leicht feststellbar ist.
786
Privatvermögen. Anders verhält es sich bei Gewinnen aus der Veräußerung von weitgehend im Privatvermögen gehaltenem beweglichem Vermögen. Dies macht das Beispiel von Aktienverkäufen deutlich, wenn deren Anfangswert sich wegen Kapitaleinzahlungen, Ausübung oder Verkauf von Bezugsrechten, Aktiensplit oder Gratisaktienerwerb geändert hat. Diese praktischen Schwierigkeiten haben mit dazu beigetragen, dass der Bund und alle 26 Kantone auf eine Besteuerung von Kapitalgewinnen aus privatem beweglichem Vermögen verzichten.
787-789
Einstweilen frei.