Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5. Dividenden i.S.d. Fallgruppe 3
„... sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einnahmen, die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einnahmen aus Aktien gleichgestellt sind, einschließlich der Einnahmen aus Beteiligungen an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter im Sinne des deutschen Rechts, aus Gewinnobligationen oder aus partiarischen Darlehen sowie der Ausschüttungen auf die Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds).“
a) Einnahmen aus Aktien gleichgestellte Einnahmen aus sonstigen Gesellschaftsanteilen
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Bedeutung für den Dividendenartikel. Die dritte Fallgruppe der Dividendendefinition erfasst die „aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammenden Einnahmen, die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einnahmen aus Aktien gleichgestellt sind“. Hierdurch wird - im Wege einer partiellen Qualifikationsverkettung (s. Rz. 83) - eine abkommensrechtliche Bindungswirkung der Qualifikation einer Einnahme als Dividende durch das Steuerrecht des Quellenstaats für den Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfäng...