Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.1. Erste Prüfung durch das SIF
Das SIF prüft den Antrag und nimmt innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags mit der steuerpflichtigen Person Verbindung auf. Es fordert bei Bedarf und insbesondere bei fehlenden Angaben nach vorstehender Ziffer 4.3. zusätzliche Angaben und Unterlagen zur Vervollständigung des Antrags ein.
Das SIF informiert die zuständige kantonale Steuerbehörde oder die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) über den Antrag und tauscht sich mit dieser zum Fall aus.