Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Bedeutung der Vorschrift
a) Historische Bedeutung
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Bereits im 19. Jahrhundert kannte man Diskriminierungsverbote in zwischenstaatlichen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträgen. Die Staaten verpflichteten sich, den Angehörigen des jeweils anderen Staates die gleiche Behandlung zu gewähren wie den eigenen Staatsangehörigen. Die Geltungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote und ihre Bezeichnungen waren unterschiedlich. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung ist u.a. auch in den verschiedenen Abkommen der WTO geregelt und war bereits im GATT 1947 verankert. Es gilt das Prinzip der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung. Art. 25 enthält nur ein Verbot steuerrechtlicher Diskriminierung.
b) Wachsende Relevanz in neuerer Zeit
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Globalisierung. Durch die zunehmende „Globalisierung“ der wirtschaftlichen und privaten Beziehungen innerhalb der letzten Jahre und Jahrzehnte ist die Bedeutung von DBA und damit insbesondere auch von darin enthaltenen Diskriminierungsverboten enorm gestiegen. Die verstärkte internationale Verflechtung und der damit verbundene Anstieg der Steuersachverhalte mit Auslandsbezug v...