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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

VI. Beherrschte Gesellschaften (Abs. 6)

„(6) Allein dadurch, dass eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebsstätte oder in anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebsstätte der anderen.“

S. 85

111

Beherrschungsverhältnis. Art. 5 Abs. 6 entspricht, abgesehen von der Verwendung des Begriffs „Tätigkeit“ anstelle von „Geschäftstätigkeit“, Art. 5 Abs. 7 OECD-MA 2017 und wird regelmäßig als sog. Anti-Organ-Klausel bezeichnet. Der innerstaatliche Betriebsstättenbegriff (§ 12 AO) enthält keine entsprechende Regelung. In Abkehr von der auf § 34 EStG 1925 basierenden früheren Rechtsprechung des RFH stellt Abs. 6 deklaratorisch klar, dass der zivilrechtlichen Selbständigkeit von Gesellschaften auch abkommensrechtlich zu folgen ist und sich allein durch das Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses an der jeweiligen steuerrechtlichen Eigenständigkeit von beherrschter und beherrschender Gesellschaft nichts ändert. Grund ist, dass wegen der zivil- und steuerrechtlichen Abschirmwirkung der beherrs...

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