Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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f) Sozialabzüge
326
Persönliche Abzüge und Kinderabzüge. Nach Abzug der Schulden sind zur Ermittlung des steuerbaren Vermögens noch Sozialabzüge vorzunehmen.
Die Mehrheit der Kantone gewährt persönliche Abzüge und Kinderabzüge. Einzelne Kantone sehen einen Abzug für AHV-Renten, Invalide, Gebrechliche, Witwen mit minderjährigen Kindern oder Erwerbsunfähige vor. Zusätzlich zu den Sozialabzügen kennen einzelne Kantone ein sogenanntes „steuerfreies Existenzminimum“.
327-329
Einstweilen frei.