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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

8.4 Wechsel von einem Kanton mit Jahresmodell zu einem anderen Kanton mit Jahresmodell

Der Schuldner der steuerbaren Leistung rechnet die Quellensteuern ab dem Folgemonat des Kantonswechsels ausschliesslich mit dem anspruchsberechtigten Kanton nach dessen Tarif ab.

Vor oder nach dem Kantonswechsel erfolgte Einmalzahlungen (bspw. Boni, 13. Monatsgehalt, Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungen) oder Änderungen des Einkommens haben keinen Einfluss auf die Ermittlung des satzbestimmenden Jahreseinkommens im anderen Kanton. Die Abrechnungen sind wie bei einem unterjährigen Ein- bzw. Austritt vorzunehmen.

S. 504

Beispiel:

  • Ein lediger Steuerpflichtiger arbeitet vom 1. Januar bis mit einem Pensum von 100 % beim gleichen Arbeitgeber. Er erhält einen Bruttojahreslohn inkl. 13. Monatslohn von CHF 65 000.00 (CHF 5 000.00 × 12 + CHF 5 000.00) und erhält im Februar 2021 einen Bonus von CHF 30 000.00 ausbezahlt. Am verlegt er seinen Wohnsitz vom Kanton Tessin in den Kanton Genf.

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