Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Abs. 7
„Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten regeln die weiteren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung des Schiedsverfahrens durch Verständigungsvereinbarung.“
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Umfassende Konsultationsvereinbarung. In einer eigenen Konsultationsvereinbarung v. wurden die verfahrensrechtlichen Fragen zum Schiedsverfahren zwischen der EStV und dem BMF geregelt. Diese Konsultationsvereinbarung ist wiederum auf abkommenswidrige Besteuerungsfolgen zu prüfen, s. Rz. 71 ff.
126
Kritik an der Konsultationsvereinbarung. Vorliegend sind die fehlenden Mitwirkungsrechte der betroffenen Person, der Verweis auf abkommenswidrige Konsultationsvereinbarungen, aber auch der Vorbehalt des nationalen Rechts zu kritisieren (s. Rz. 94, 107).
127
Verfahrensfragen. Ausgewählte Einzelvereinbarungen wurden im Rahmen der vorliegenden Kommentierung in den Rz. 91 ff. ausgeführt und kommentiert; Auf eine S. 43vollständige Übernahme der Konsultationsvereinbarung wird an dieser Stelle verzichtet. Es wird daher insbesondere auf die dortigen Ausführungen verwiesen betreffend:
Tz. 3, Durchführung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung einer bilateralen Vorabzusage über Verrech...