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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Art. 31 Gefährdung der schweizerischen Einkommens- oder Gewinnsteuer

Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • a. in einem Antrag auf Steueranrechnung der ausländischen Residualsteuer unwahre Angaben macht, erhebliche Tatsachen verschweigt oder dabei unwahre Belege über erhebliche Tatsachen vorlegt;

  • b. als antragstellende Person unrichtige Auskünfte erteilt;

  • c. ungerechtfertigte oder bereits erfüllte Ansprüche auf Steueranrechnung geltend macht;

  • d. die ordnungsgemässe Durchführung einer Buchprüfung oder andern amtlichen Kontrolle erschwert, behindert oder verunmöglicht.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

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