Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.4.5 Anwendungsbereich
Unter § 90 Abs. 3 AO fallen die Geschäftsbeziehungen i.S. des § 1 Abs. 1 und 4 AStG eines Steuerpflichtigen, die zu nahe stehenden Personen (§ 1 Abs. 2 AStG) bestehen und die S. 955einen Auslandsbezug haben (Tz. 1.4 des Anwendungsschreibens zum AStG, , BStBl. I 2004, Sondernr. 1). Geschäftsbeziehungen können auch bestehen, wenn kein Leistungsaustausch vorliegt (wie bei Pool-Umlagen, , BStBl. I 1999, 1122, und Fällen internationaler Arbeitnehmerentsendung, , BStBl. I 2001, 796). Für die Annahme einer Geschäftsbeziehung kommt es nicht darauf an, ob aufgrund der schuldrechtlichen Beziehung ein angemessenes, ein unangemessenes oder kein Entgelt vereinbart worden ist. Die gesellschaftsvertragliche Einlage von Vermögen in ein Unternehmen (z. B. bei Umstrukturierungen oder Verschmelzungen) ist keine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG.
3.4.5.1 Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten in Betriebsstättenfällen
Die Aufzeichnungspflichten gelten entsprechend, wenn für die inländische Besteuerung G...