Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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I. Vergleich mit DBA 1931/59
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Keine Gewinnberichtigungsklausel. Das DBA 1931/59 enthielt keine dem Art. 9 vergleichbare Gewinnberichtigungsklausel für selbstständige Unternehmen. Die ersten Empfehlungen des Völkerbundes für Doppelbesteuerungsabkommen sahen derartige Regeln nicht vor, weil sie die Tochtergesellschaft noch als Betriebsstätte der Muttergesellschaft ansahen. Diese Entwicklungsstufe hatte das DBA 1931/59 jedoch bereits überwunden (vgl. Abs. 3 des Schlussprotokolls zu Art. 3).
2
Gewinnberichtigung nach innerstaatlichen Korrekturvorschriften. Wenn auch eine Gewinnkorrekturklausel im Abkommen fehlte, so wurden doch Gewinnberichtigungen bei deutschen Tochtergesellschaften schweizerischer Muttergesellschaften unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Gewinnausschüttung vorgenommen. Es ist in diesem Zusammenhang sogar zu Verständigungsverfahren i.S. des Art. 13 DBA 1931/59 gekommen.